Der neue E-Pass oder Pass 10
Der neue E-Pass oder Pass 10

Der neue E-Pass oder Pass 10

Der Pass 10 oder E-Pass

Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, spätestens ab dem 1. März 2010 nur noch einen Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken auszustellen, einen so genannten E-Pass. Die bisherigen Schengen-Staaten mussten den E-Pass mit Gesichtsbild bereits per 28. August 2006 definitiv einführen. Ab 28. Juni 2009 müssen sie zusätzlich zwei elektronisch gespeicherte Fingerabdrücke in den Pässen speichern. Die definitive Einführung eines biometrischen Schweizer Passes stellt eine internationale Verpflichtung dar, deren Erfüllung weiterhin die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer sicherstellen soll. Das Parlament hatte die Grundlagen für die definitive Einführung des biometrischen Passes im Sommer 2008 gefällt. Am 17. Oktober 2008 kam das Referendum gegen diesen Beschluss zustande, am 17. Mai 2009 nahmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Vorlage äusserst knapp an. Die definitive Einführung des biometrischen Passes (Pass 10) geschieht heute am 1. März 2010.

Die definitive Einführung des E-Passes ermöglicht es der Schweiz, die Zusammenarbeit mit ihren europäischen Partnerstaaten im Schengenraum fortzusetzen. Die Schweiz sichert sich damit die Vorteile, die sie sich eben erst erarbeitet hat: Die enge Zusammenarbeit der Justiz- und Polizeikräfte mit ihrem dichten Netz gegen Kriminelle, die klare Regelung im Asylbereich gegen Mehrfachgesuche und namentlich auch den erleichterten Reiseverkehr über die Grenzen hinweg.

Die definitive Einführung des E-Passes bringt uns aber nicht nur in Europa Vorteile. Sie ist auch Voraussetzung dafür, dass Schweizerinnen und Schweizer weiterhin ohne Visum in die USA reisen können. Die USA befreien nämlich nur Angehörige von Staaten, die E-Pässe ausstellen, von der Visumspflicht.

Wichtige Links und Hinweise zum neuen Pass:
Das online Antragsformular für den Pass 10
Die schweizweiten Erfassungszentren
Gebühr/Preis und Gültigkeit
Ältere Schweizer Pässe
Der provisorische Pass
Die Identitätskarte
Was bedeutet überhaupt „Biometrie“?
und was meint unser oberster Datenschützer zum Thema biometrischer Pass?

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Und hier noch weitere Fragen und Antworten zum neuen E-Pass:

Besteht ein so genannter Biometriezwang?

Es gibt keinen Zwang. Niemand muss einen Pass oder eine ID haben. Wer jedoch reisen will, braucht einen Ausweis, der von anderen Ländern anerkannt wird, und muss Bedingungen erfüllen, die andere Länder stellen. Zudem müssen die internationalen Normen für Ausweise erfüllt werden. Und: Es ist noch nicht entschieden, ob es je eine ID mit biometrischen Daten geben wird. Lediglich der Pass soll 2010 mit elektronisch lesbaren Daten ausgestattet werden. Die Fingerabdrücke sind im Übrigen durch ein neues Verfahren besonders gesichert: Damit ein anderes Land die Fingerabdrücke überhaupt lesen kann, muss es über die Berechtigung der Schweiz verfügen. Der Bundesrat erteilt diese nur jenen Ländern, deren Datenschutzniveau dem schweizerischen gleichwertig ist. Er kann die Berechtigung auch anderen Stellen (z.B. Fluggesellschaften) erteilen, die im öffentlichen Interesse die Identität von Personen prüfen müssen. Werden die Datenschutzanforderungen der Schweiz nicht erfüllt, entzieht der Bundesrat die Leseberechtigung wieder.

Was bringt überhaupt die elektronische Speicherung der Daten im Pass?

Durch die elektronische Speicherung von biometrischen Daten im Schweizer Pass wird dieser besser gegen missbräuchliche Verwendung geschützt als die bisherigen Pass-Modelle. Das Erschleichen eines Passes und das Verwenden eines gestohlenen oder verlorenen Passes werden erheblich erschwert, weil Foto und Fingerabdrücke elektronisch gelesen und mit denjenigen der Person verglichen werden können, die den Pass vorweist – sei es bei einer Grenzkontrolle oder bei der Beantragung eines neuen Passes.

Sind die Daten sicher?

Ja. Die Daten im neuen E-Pass sind in Anwendung der internationalen Normen so gesichert, dass sie nicht unbemerkt manipuliert oder kopiert («geklont») werden können. Werden alle Normen bei der Produktion und der Kontrolle von Ausweisen angewendet, treten keine Sicherheitsmängel auf, von denen die Medien verschiedentlich berichteten. Die Schweiz setzt diese Normen vollständig und korrekt um. Mehr noch: Sie erhöht dort, wo es möglich ist, den Datenschutz über das internationale Niveau hinaus.

Was hat es mit den jüngsten Berichten zu den Passlesern auf sich?

Das Bundesamt für Polizei (fedpol) geht die Einführung des E-Passes mit grösstmöglicher Sorgfalt an. Deshalb gab es letztes Jahr Messungen beim Bakom in Auftrag. Die Ergebnisse und Empfehlungen nahm fedpol mit Interesse zur Kenntnis. Die interessantesten Ergebnisse des Bakom-Berichts – jene, die das «Mithören» der Kommunikation über das Stromnetz betreffen – wurden im September 2008 an einer von fedpol organisierten Arbeitstagung der zuständigen Arbeitsgruppe der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) in Bern präsentiert.

Die Empfehlungen zu den Passlesern werden bei Einführung des Passes 10 mit geeigneten Massnahmen umgesetzt, es werden Filter eingebaut. Damit macht die Schweiz mehr, als die für elektronische Geräte anzuwendenden Normen verlangen. Festzuhalten ist zudem, dass die von den Passlesern ausgehenden Signale verschlüsselt sind. Sie können also nicht ohne die nötigen Schlüssel (BAC und EAC, siehe unten) gelesen werden.

Die Empfehlung des Bakom zum Passbüchlein zielt aus Sicht des zuständigen Projektausschusses ins Leere. Die Einführung einer Hülle ist unnötig, denn: Auch wenn der Chip von ausserhalb des Passes aktiviert («eingeschaltet») werden kann, sind die Personalien und das Foto durch den von der ICAO festgelegten Zugriffschutz BAC (Basic Access Control) gesichert und können nicht gelesen werden, so wie dies auch das Bakom einräumt: «Die nötigen Daten zur Generierung des Schlüssels müssten also vor der Auslesung vorhanden sein.»

Die BAC verhindert, dass die Personalien und das Foto im Vorbeigehen aus dem Pass einer unbekannten Person ausgelesen werden können. Hat jemand genügend Zeit, kann er natürlich alle Schlüssel ausprobieren, dies dauert aber bis zu 300 Jahre. Die Fingerabdrücke können keinesfalls gelesen werden, weil dazu ein zusätzlicher von der Schweiz ausgestellter Schlüssel notwendig ist, der in kurzen Abständen immer wieder erneuert wird (Extended Access Control, EAC). Hier müsste man ein Vielfaches der Existenzdauer des Universums aufwenden, um irgendwann den richtigen Schlüssel zu finden.

Wozu braucht es die zentrale Datenbank?

Damit Ausweise rasch und sicher ausgestellt und verwaltet werden können, muss dokumentiert sein, wer welchen Ausweis mit welchen Daten erhalten hat. Das Schweizer Informationssystem Ausweisschriften (ISA) stellt dies seit 2003 sicher. Im ISA sind die Personalien sowie das Foto von Ausweisinhaberinnen und -inhabern gespeichert. Künftig sollen auch die beiden Fingerabdrücke im ISA abgelegt werden.

Der Zugriff auf das ISA ist streng geregelt. Der Bundesbeschluss erlaubt ihn nur Schweizer Behörden. Der Zugriff dient ausschliesslich zur Ausweisausstellung und Ausweiskontrolle. Einzige Ausnahme bildet die Nutzung zur Identifikation von Opfern von Unfällen, Gewalttaten und Naturkatastrophen (zum Beispiel die Tsunami-Katastrophe im Dezember 2004). Für Fahndungszwecke darf das ISA aber weder im In- noch im Ausland genutzt werden. Ausländische Behörden haben keinesfalls Zugriff auf das ISA und die darin gespeicherten Daten.

Die Speicherung von Foto und Fingerabdrücken im Schweizer Informationssystem Ausweisschriften (ISA) dient ebenfalls dem Schutz der Rechte der Ausweisinhaberinnen und -inhaber. Damit kann bei der Beantragung eines neuen Ausweises die Identität einer Gesuchsstellerin oder eines Gesuchsstellers nämlich zuverlässiger überprüft werden als bisher. Das Erschleichen eines Ausweises unter Angabe einer falschen Identität wird auf diese Weise erheblich erschwert.

Die zentrale Datenspeicherung wird von der EG-Ausweisverordnung nicht gefordert. Der Bundesbeschluss geht hier über die Anforderungen dieser Verordnung hinaus, um zusätzliche Sicherheit zu schaffen. Während die Speicherung der Daten im Pass in erster Linie ausländischen Grenzkontrollbehörden dient, profitieren von der zentralen Speicherung im ISA Schweizerinnen und Schweizer: Ihre Identität wird vor Missbrauch geschützt und ein effizientes und zuverlässiges Ausstellungsverfahren wird ermöglicht. Denn die Daten, die im ISA abgelegt sind, können bei der Ausstellung von neuen Ausweisen genutzt werden, um rasch und zuverlässig die Identität jener Person zu überprüfen, die einen neuen Ausweis beantragt. Somit wird das Schweizer Ausweiswesen sicherer. Anzumerken ist, dass es ganz ohne ISA zudem nicht mehr möglich wäre, an den Flughäfen, in den Passbüros und den Schweizer Auslandvertretungen sicher Notpässe auszustellen.

Dezentrale statt zentrale Datenbank?

Eine dezentrale Speicherung der Daten ist kein Vorteil, sondern schafft einfach eine Vielzahl von Datenbanken. Die Kontrolle bzw. der Datenschutz wird dadurch nicht einfacher. Die Datenbank des Schweizer Ausweiswesens (ISA) gibt es übrigens bereits seit 2003. Sie funktioniert sicher und zuverlässig. Denn der Bund verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im sicheren Umgang mit Daten. Er wendet die höchsten Standards an und betreibt entsprechende Systeme problemlos und sicher.

Wo werde ich künftig meinen Pass bekommen und was soll er kosten?

Mit dem Bundesbeschluss soll ein neues effizientes Ausstellungsverfahren eingeführt werden, wodurch Gebühren familienfreundlich ausgestaltet werden können. Nach dem neuen Verfahren wird nur ein Behördengang nötig sein. Die Kantone bestimmen aufgrund ihrer Bedürfnisse, an wie vielen Orten der E-Pass beantragt werden kann.

Das Kombiangebot, also die gleichzeitige und kostengünstige Beantragung von E-Pass und Identitätskarte (ID), kann dank diesem Vorgehen weitergeführt werden. Der Bundesrat hat in der Vernehmlassung zur neuen Ausweisverordnung für den E-Pass die folgenden Preise vorgeschlagen: Für Erwachsene 140 Franken, im Kombiangebot mit der ID 148 Franken, für Kinder- und Jugendliche 60 Franken bzw. 68 Franken im Kombiangebot.

Wie ist das jetzt genau mit der Identitätskarte?

Die Anpassung des Ausweisgesetzes schafft die Rechtsgrundlage für die elektronische Speicherung von biometrischen Daten in Schweizer Ausweisen (Art. 2 Abs. 2bis). Gemäss Art. 2 Abs. 2ter legt der Bundesrat fest, welche Ausweisarten mit elektronisch gespeicherten Daten versehen werden. Realisiert werden soll dies ab 1. März 2010 allerdings nur für den Schweizer Pass und die Schweizer Reiseausweise für ausländische Personen. Die heutige ID wird auf diesen Zeitpunkt nicht angepasst, sie wird weiterhin ohne elektronisch gespeicherte Daten ausgestellt. Der Entwurf zur Revision der Ausweisverordnung, den der Bundesrat am 18. Juni 2008 in die Vernehmlassung geschickt hat, enthält daher auch keine Bestimmungen zur Ausrüstung der ID mit einem Chip. Angepasst wird lediglich das Ausstellungsverfahren für die ID: Nach einer Übergangsfrist von maximal zwei Jahren werden neu die Kantone statt die Gemeinden für Anträge zuständig sein. Für beide Ausweise wird dann das gleiche Antragsverfahren gelten, und die Kosten können so tief gehalten werden.

Über Weiterentwicklungen der ID wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Ob es je eine Schweizer ID mit elektronisch gespeicherten Daten geben wird, und ob allenfalls parallel zu einer ID mit Chip auch eine ID ohne Chip ausgestellt wird, ist also keineswegs entschieden. Der Bundesbeschluss enthält auch keine Verpflichtung. Erst wenn alle Anliegen und Anforderungen geprüft sind, wird es möglich sein, dem Bundesrat einen Antrag zur Weiterentwicklung der ID zu unterbreiten. Sollte es zu einer Weiterentwicklung der ID kommen, würden die üblichen Konsultationsverfahren in Anwendung des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.

Was passiert mit meinem aktuellen Pass?

Auch nach Einführung eines neuen Passes behalten die aktuellen Pässe 06 und die seit 1. Januar.2003 ausgestellten Pässe 03 ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer Laufzeit. Wer einen Pass hat, muss sich also nicht sofort einen neuen besorgen. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass jedes Land seine eigenen Einreisebestimmungen festlegt.

Wann und wozu brauche ich überhaupt einen biometrischen Pass?

Die Einführung von E-Pässen entspricht einer weltweiten Tendenz. Dabei wenden alle Staaten verbindliche Normen an, welche sicherstellen, dass die Pässe weltweit eingesetzt werden können. Wie jedes elektronische Gerät muss auch der E-Pass sorgfältig behandelt werden. Sollte der Chip dennoch einmal beschädigt werden, ist der Pass als solcher immer noch gültig. Sie müssen jedoch mit einer zeitaufwändigeren Kontrolle beim Grenzübertritt rechnen. Übrigens: Die korrekte Funktion Ihres E-Passes können Sie jederzeit in einem der Passzentren prüfen lassen. An den grösseren Flughäfen der Schweiz und in einigen Passzentren stehen Ihnen dazu auch selbst bedienbare Prüfautomaten («Public Reader») zur Verfügung.

Quelle: Schweizerische Bundeskanzlei
Stand: 01.03.2010

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